Wie möchten hier Unterstützung leisten für die vielen Patientenopfer, die keine Lobby haben. Natürlich wissen wir, dass der ärztliche Beruf äußerst anerkennenswert ist, dass Ärzte heilen, Gutes tun und wir alle auf sie angewiesen sind. Wir wissen auch, dass dieser Beruf nicht einfach ist und - gerade wenn es um Leben und Tod geht - einem Arzt viel an Mut, Entscheidungskraft und Gottvertrauen abverlangt.
Wir wissen aber auch, dass Ärzte gerade keine "Halbgötter" sind, sondern ganz normale Menschen, die Fehler machen, die gute Tage haben und schlechte - so wie jeder andere Mensch eben auch. Die Problematik in unserer Gesellschaft ist nur leider, dass diese Berufsgruppe die einzige ist, die es äußerst gut vermag, die von ihren Mitgliedern begangenen Fehler zu vertuschen und die nicht einmal auf die Idee kommen, zu ihnen zu stehen. Das macht die Ärzte (wenige sehr sehr lobenswerte Ausnahmen, die wir auch kennenlernen durften, gibt es immer) leider für Patientenopfer zu einer äußerst suspekten Berufsgruppe, der nicht uneingeschränkt vertraut werden kann. Denn wenn jemand nicht in der Lage ist, zu seinen Fehlern zu stehen, sondern auf beinahe kriminelle Art und Weise versucht, die Fehler zu vertuschen, die Patientenakte zu manipulieren, Unterlagen verschwinden zu lassen (alles selbst erlebt), dann hat dieser Arzt die ihm eigentlich zu Recht zukommende Anerkennung und Hochachtung nicht verdient. Die Ärzte unterschätzen dabei massiv, dass es eigentlich dieses Eingeständnis ist, das die Patienten am meisten benötigen - dieses: "Es tut mir leid, ich habe einen Fehler gemacht - wie kann ich Ihnen jetzt helfen." Anstatt (diesen Satz haben wir wortwörtlich von einem Arzt gehört): "Ihr Sohn ist tot, obwohl alles richtig gelaufen ist". Oder (auch selbst gehört von Prof. Louwen, der es schon seit der Todesnacht besser wusste): " Emil war vollkommen gesund (das stimmte natürlich), bei der Geburt war alles in Ordnung (das stimmte natürlich nicht), ich weiß auch nicht, warum Emil tot ist (auch das stimmte nicht)."
Ein aufrechtes, ehrliches Eingeständnis von Fehlern, eine Entschuldigung, ein Anbieten von Hilfestellung, das ist es, was sich geschädigte Patienten wünschen. Würde diese Kultur Einzug halten, gäbe es sehr viel weniger Wut auf die "Halbgötter in weiß", sehr viel weniger Prozesse, die manches Mal die Patienten zu erneuten Opfern machen und sicher auch viel weniger Fehler (weil dann die Offenheit, über Fehler zu sprechen, sehr viel größer wäre). Das aber, was wir von einigen Ärzten erlebt haben, macht diese zu ungezogenen, lügenden, fälschenden, vertuschenden Menschen mit nicht wenig Hang zu krimineller Energie, die in ihrer Selbstherrlichkeit Menschenleben aufs Spiel gesetzt haben und davon plötzlich nichts mehr wissen wollen. Da ist dann nichts mehr zu sehen von ihrem Eid des Hippokrates, mit dessen Ableistung sie sich zum Dienst an Menschen und zur Heilung verschrieben haben.
Wichtige erste Schritte für Patientenopfer - unverbindlich natürlich (siehe auch die hervorragenden Tipps auf www.korioth.de)
- Wenn möglich, unmittelbar nach dem Verdacht, dass ein Behandlungsfehler aufgetreten ist, sich die Patientenakte vollständig zeigen lassen und abfotografieren (zur Beweissicherung). Dagegen dürften die Kliniken sich nicht wenden. Sie dürfen zwar die Akte nicht zum Kopieren herausgeben, aber man hat Anspruch darauf, sie entweder sofort gegen Erstattung der Kopierkosten kopieren zu lassen oder aber sie abzufotografieren. Am besten sollte man der ärztlichen/Klinikseite gar nicht die Gelegenheit geben, etwas in der Akte herumzumanipulieren (obwohl das von der Zeit her kaum machbar ist, weil die Ärzte immer als erstes wissen, dass etwa schief gelaufen ist..) Aber: "Richtig und unnachweisbar" zu manipulieren, ist schwer - dafür brauchen auch Ärzte Zeit. Von daher ist die Kopie der Akte nach wie vor enorm wichtig!
- Möglichst nicht sofort die Staatsanwaltschaft einschalten. Für die StA ist ein solcher Fall äußerst problematisch. Man sollte erst versuchen, selbst etwas über die Abläufe zu erfahren, um dann - irgendwann - der StA Hilfe leisten zu können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die StA ein Ermittlungsverfahren - aus Unkenntnis - vorschnell einstellt und die ärztliche Seite/Klinik immer wieder darauf verweisen wird. Das ist eine schlechte Ausgangsposition, um tatsächlich sein Recht zu erhalten. Wenn man auf die Verjährungsfristen achtet, kann man immer noch rechtzeitig Anzeige erstatten - man sollte nicht der Versuchung unterliegen, sofort zur Staatsanwaltschaft zu gehen!
- Bitte immer - soweit möglich - Ruhe bewahren. Auch wenn die Wut über die Ärzte und die Behandlung und der entstandene Körper- oder Seelenschaden riesengroß ist und man die Verantwortlichen sofort zur Rechenschaft ziehen möchte! Nicht sofort alles in Bewegung setzen! Nicht unüberlegt handeln! Statt dessen immer daran denken, dass die Zeit noch kommen wird, in der die Ärzte sich für ihre Fehler zu verantworten haben! Die Verjährungsfristen im Zivilprozess betragen drei Jahre!! Für die Strafverfolgung ist auch Zeit! Diese richtet sich nach dem Delikt (z.B. bei vorsätzlicher Körperverletzung - z.B. wenn nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, gibt es eine mehrjährige Verjährungsfrist).
Soll eine fahrlässige Körperverletzung geahndet werden, muss allerdings kurzfristig ein Strafantrag gestellt werden, ansonsten kann es passieren, dass die StA für diese ein öffentliches Interesse verneint und sie nicht verfolgt wird!)
- Möglichst nicht ein Gutachten von der Schlichtungsstelle der Ärztekammer einholen! Zwar ist ein solches Gutachten kostenfrei, aber man muss wissen, dass diese Schlichtungsstellen zur Hälfte von den Haftpflichtversicherern der Ärzte bezahlt werden, die begutachtenden Ärzte also keinesfalls unabhängig oder gar neutral sind. Sie sind und bleiben Interessenvertreter. Alle Patientenverbände raten von der Einschaltung solcher Schlichtungsstellen ab!
- Einen Rechtsanwalt für Medizinrecht aufsuchen (einen, der ausschließlich Patienten vertritt - auch wenn man dafür weiter fahren muss (z.B. RA Korioth, Bad Honnef, spezialisiert auf Geburtsschadensrecht -(www.korioth.de und http://www.korioth.de/Recht_aktuell.html) oder RA Dr. Ziegler, Marburg).
In diesem Bereich braucht ein Rechtsanwalt viel Erfahrung, ansonsten kann er ganz viel falsch machen!
- Am besten ist es aber, sich selbst mit der Materie zu beschäftigen! In dem Bereich, in dem die Fehler passiert sind, sollte man sich schulen - man sollte versuchen, sich medizinische Kenntnisse zu erwerben! Das ist zwar zeitaufwändig, aber machbar und gar nicht so schwer. Oder man sollte sich - durch Vermittlung durch den Rechtsanwalt- an einen Arzt wenden, der die Vorgänge begutachtet. Bitte auch dann versuchen zu verstehen!!! Das ist die beste Versicherung, dass man nicht durch Ärzte oder Gutachter hinter´s Licht geführt werden kann - denn die machen ihre eigene Sache, schreiben alles in ihrer (ärztlichen) Sprache. Es sind oft Sätze, die man als Normalbürger (und dazu gehören in diesem Fall auch Richter) nicht verstehen kann. Das ist sicherlich von ärztlicher Seite bewusst und gewollt. Sie wollen, dass nur sie die Wissenshoheit behalten, daher kommunizieren sie so, dass es möglichst nur ärztliche Kollegen verstehen, sie wollen in der Regel nicht, dass die Patienten oder auch Richter mit ihnen diskutieren können. Dabei sollte Medizin - die Lehre vom Menschen und der Gesundheit - doch logisch, nachvollziehbar und erlernbar sein. Medizin darf keine Geheimwissenschaft mehr bleiben. Also: Auch wenn es Mühe macht: studieren Sie - in Ihrem Teilbereich - Medizin. (Das ist für manche auch gleichzeitig ein Mittel zur besseren Verarbeitung des eigenen Schicksals! Und es führt dazu, dass man die dafür Verantwortlichen leichter zur Verantwortung ziehen kann!)
xxx Gericht