Wir möchten die Patienten ermutigen, sich die Patientenakte, die im Gerichtsverfahren wichige Bedeutung erlangt, genau anzuschauen und Ungereimtheiten und Fehler gegenüber der Klinik und im ggf. nachfolgenden Gerichtsprozess deutlich zu machen. Wir mussten feststellen, dass die Patientenakte von Klinikmitarbeitern (Hebammen und/oder Ärzte) nachweislich manipuliert worden ist. Dies kann nur einen Grund haben: Die Klinik/ärztliche Seite will sich im Gerichtsprozess einen rechtwidrigen Vorteil verschaffen. Denn für den Sachverständigen, der regelmäßig mit der Begutachtung des Falles betraut wird, ist die Patientenakte die Grundlage für sein Gutachten. Dass die Fälschung der Patientenakte auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann, scheint die Ärzte/Klinik dennoch nicht von der Manipulation abzuhalten, sie scheint vielmehr gang und gäbe zu sein. Zu uns sagte einmal eine Ärztin: "Wenn etwas in der Klinik passiert, ist die erste Frage: "Wo ist die Akte"? " Darin werde dann munter manipuliert.
Eine Hebamme sagte uns einmal: "Es ist bei uns üblich, dass schlechte Blutergebnisse bei einer Geburt vertauscht werden" (es wird dann einfach ein Blutergebnis eines anderen Kindes zur Akte gegeben!!). "Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Chefarzt uns herzitiert und uns das schlechte Blutergebnis vorhält." (Ein solch schlechtes Blutergebnis, z.B. beim Nabelschnur-PH-Wert, ist immer ein Gradmesser für die Güte der Geburtsleitung).
Ganz konkret gehen wir auch bei uns davon aus, dass Blutergebnisse von Emil aus der Akte entfernt wurden und Blutergebnisse eines anderen Kindes hinzugefügt wurde. Auf diesem Ausdruck des Blutergebnisses steht kein Name, er ist anonym. Vom Datenschutzbeauftragen des Landes Hessen, dessen Mitarbeiter unsere Akte in der Uniklinik angeschaut hat, wurde bei dieser Durchsicht der Akte bemerkt, dass auf dem Geburtsbericht zwei getackerte Löcher zu finden sind, dort aber nichts (mehr) drangetackert ist. Auf Nachfrage dieses Mitarbeiters gab die Uniklinik zu, dass dort ein "Blutergebnis" getackert war, meinte aber, dass "sich das jetzt an anderer Stelle wiederfindet". Das ist nachgewiesenermaßen falsch!
Das Emil zugeschriebene Blutergebnis (Nabelschnur-PH-Wert) kann übrigens schon bereits deswegen nicht von ihm stammen, da es 1 1/2 Stunden nach der Geburt ausgewertet wurde und es sich mit dem auf der Intensivstation abgenommenen Blutwerte (PH-Werte) widerspricht. Diese waren nämlich 10 Minuten nach der Geburt unter der Überlebensschallgrenze (=7,0) bei 6,91! Und das, obwohl Emil nach den ersten 10 Lebensminuten kurzzeitig in der Intensivstation noch einmal "aufgepäppelt" wurde (leider im Endeffekt vergeblich - das durch den Stress aufgenommene Mekonium war in nahezu sämtlichen inneren Organen, was schließlich zu seinem Tod führte).
Gerade weil die Fälschung so schwer nachweisbar ist, muss der Patient sich die Akte ganz genau anschauen!