Wir werden hier über unseren langen Kampf für Gerechtigkeit berichten, vom Landgericht Frankfurt zum Oberlandesgericht Frankfurt, bei dem Unglaubliches und Unfassbares zutage kam und kommt. Wir setzen uns hier auch kritisch mit dem gerichtlichen Verfahren in Arzthaftungsstreitigkeiten auseinander und auch mit der Einstellung einzelner Richter, wie sie sich uns gegenüber im Prozess offenbart hat.
Zunächst haben wir unsere - durchaus umfangreiche - Klageschrift eingestellt. Allein diese zeigt, mit welcher Missachtung gegenüber uns als Patienten, gegenüber Emil als kleinem Menschen sowohl vor als auch nach der Tragödie umgegangen wurde und wird; jedem wird die Selbstherrlichkeit, die Arroganz und die Ignoranz der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ins Auge springen. Gleichermaßen die Vertuschungsversuche nebst Manipulationen der Patientenakte, um uns über die wahren Hintergründe und die Behandlungsfehler, die zum qualvollen Tod unseres lieben Emils führten, zu täuschen.
Um die Gerichte dafür zu sensibilisieren, dass Ärzte offenbar nicht davor zurück schrecken, Patientendokumentationen "anzupassen", zu fälschen und wichtige Teile verschwinden zu lassen, haben wir in unseren Klageanträge u.a. die Manipulationen der Patientenakte benannt und beantragt, diese Eintragungen zu berichtigen, bevor ein vom Gericht bestellter Gutachter über den Sachverhalt befindet. Wir haben auch beantragt, uns die Untersuchungsunterlagen herauszugeben, die in der Patientenakte fehlen oder gar gezielt aus ihr herausgenommen wurden.
Leider wurde die ärztliche Ignoranz durch die "Arzthaftungskammer" des Frankfurter Landgerichts im Verfahren 2-04 O 182/09 mittels richterlicher Ignoranz fortgesetzt. Wir hatten sehr große Hoffnungen in diese vermeintliche Spezialkammer gesetzt, sind aber grob enttäuscht worden. Die Richter haben unseren Sachvortrag und unsere Nachweise nicht gewürdigt, ja nicht würdigen WOLLEN. Sie haben unsere Klage - inklusive der klar gegebenen Herausgabeansprüche auf Patientenunterlagen - in einer sehr grotesken Art und Weise - als wären wir ihre Gegner - abgewiesen.
Glücklicherweise existiert beim OLG Frankfurt am Main eine Arzthaftungskammer, die ihre Bezeichnung zu Recht verdient. Das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 30.08.2011 hat das Landgerichtsurteil aufgehoben, die Herausgabeansprüche vollumfänglich zugesprochen und das Verfahren im Wesentlichen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Berichtigungsanträge im Hinblick auf die Patientenakte trotz der nachgewiesenen Manipulationen hat es leider zurückgewiesen. Auch wenn Manipulationen vorliegen, so das OLG, dürfe eine Berichtigung der Patientenakte nicht erfolgen. Für uns eine nicht nachvollziehbare Rechtsauffassung, führt sie doch dazu, dass die Ärzte versucht sind, weiterhin an den Patientendokumenten manipulieren, wenn etwas Schlimmes in ihrer Verantwortung geschehen ist. Ein sehr gravierendes Problem, wenn dann im Gerichtsprozess die Patientenakte zur Grundlage der Begutachtung werden soll und die Patienten in erhebliche Beweisschwierigkeiten kommen.
Umso mehr muss gefordert werden, endlich eine fälschungssichere Patientendokumentation einzuführen.